Glas
Gutachten
Privatgutachten
Es ist oft unerlässlich, vor Beginn eines Bauprozesses ein Privatgutachten in Auftrag zu geben. Ein solches Gutachten ermöglicht dem Anwalt normalerweise erst, dem Gericht eine korrekte Einschätzung der baufachlichen und bautechnischen Gegebenheiten und Probleme zu präsentieren. Dies ist besonders wichtig, da das Gericht nicht zwangsläufig über die erforderliche Fachkenntnis verfügt.
Das Fehlen eines Gutachtens in der schriftlichen Darstellung während des Gerichtsverfahrens kann dazu führen, dass das Gericht die Argumentation der Partei als nicht stichhaltig ansieht. Dies birgt das Risiko, dass das Gericht nicht zur Beweisaufnahme übergeht. Ein sorgfältig erarbeitetes Gutachten zwingt das Gericht im Wesentlichen, sich gründlicher mit der Sach- und Rechtslage auseinanderzusetzen und verhindert, dass das Verfahren durch ein voreiliges abweisendes Urteil beendet wird.
Selbst ein beratender Anwalt benötigt häufig schon für ein Beratungsgespräch ein Gutachten, um die oft komplexe Sachlage korrekt zu bewerten und seinem Mandanten fundierten Rat zu geben. Dies hilft auch, die Erfolgschancen und Risiken eines Gerichtsverfahrens besser einzuschätzen.
Bei der Kostenerstattung eines gewonnenen Prozesses stellt sich die Frage, ob auch die Kosten für ein zuvor eingeholtes außergerichtliches Gutachten von der gegnerischen Seite übernommen werden müssen. In der Regel erkennen Gerichte die Kosten eines Privatgutachtens als notwendige Auslagen der Rechtsverfolgung an, wodurch diese dem Gegner auferlegt werden können.
Privatgutachter agieren neutral und sind nicht an Versicherungen gebunden, was eine objektive und transparente Schadensbewertung sicherstellt.
Schiedsgutachten
Schiedsgutachten sind primär für die außergerichtliche Klärung von Streitfragen vorgesehen. Der Schiedsgutachter agiert hierbei wie ein Schiedsgericht. Ein Schiedsgutachten stellt eine Mischung aus Streitgutachten und Schiedsurteil dar. Die Entscheidung des Schiedsgutachters hat die gleiche Rechtskraft wie die eines Schiedsgerichts. Voraussetzung ist natürlich, dass alle Beteiligten ein Schiedsgutachten wünschen und gemeinsam in Auftrag geben.
Ziel ist es, durch ein unabhängiges Glasgutachten eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der Schiedsgutachter bewertet den Schaden objektiv und hilft, rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, indem er als neutraler Dritter eine faire Einschätzung abgibt.
Versicherungsgutachten
Versicherungsgutachten sind spezialisierte Formen des Privatgutachtens. Sie werden sowohl von Versicherungsunternehmen als auch von Versicherten oder Geschädigten in Anspruch genommen, um Ursache und Höhe von Sach- und Haftpflichtschäden zu ermitteln.
Kernbereiche der Gutachtenerstellung umfassen:
Untersuchung und Überprüfung der Plausibilität von Einbruchs-, Sach- und Haftpflichtschäden
Feststellung des Schadensumfangs
Bewertung des Schadens
Dokumentation des Schadens
Analyse des Schadenshergangs
Ermittlung von Zeitwerten und Restwerten
Wertermittlung für die Festsetzung von Versicherungsprämien:
Falls der Versicherer leistungspflichtig ist, kann der Sachverständige Fragen zur sachgerechten Schadensbehebung, den damit verbundenen Kosten und einem eventuellen Minderwert beantworten. Optional ist es möglich, eine Schadensbehebung zu veranlassen und deren fachgemäße Durchführung zu überwachen. Versicherungsnehmer können auch Gegengutachten in Auftrag geben, um Ansprüche gegen die Versicherung oder unterschiedliche Meinungen zur Schadenhöhe fachlich zu untermauern. Sollte ein solches Gegengutachten notwendig sein, müssen die Versicherungsgesellschaften normalerweise die Kosten dafür übernehmen.
Das Gutachten dient als Grundlage für die Regulierung des Schadens durch die Versicherung. Es ist wichtig, dass alle relevanten Details genau dokumentiert werden, damit der Anspruch korrekt und zügig bearbeitet werden kann.
Gerichtsgutachten
Ein Gerichtsgutachten, korrekterweise als Gutachten auf Anordnung des Gerichts bezeichnet, wird in rechtlichen Auseinandersetzungen (sei es in einem selbständigen Beweisverfahren oder in einem strittigen Hauptverfahren) für die Justiz erstellt.
Die Anforderung eines Gutachtens wird notwendig, wenn zur Herleitung von Schlüssen aus festgestellten Fakten das spezielle Fachwissen eines Sachverständigen benötigt wird, oder wenn zur Klärung von Befunden spezifische Fakten erhoben werden müssen, die dem Gericht helfen, die Wahrhaftigkeit oder Unrichtigkeit der umstrittenen Behauptungen festzustellen. Die Rolle des Sachverständigen besteht darin, sein spezialisiertes Wissen und seine Erfahrung dem Gericht zugänglich zu machen.
Das Gericht ist jedoch nicht zwingend an die Ergebnisse des Gutachtens gebunden. Es trifft seine Entscheidung über die Glaubwürdigkeit und Stichhaltigkeit des Falls basierend auf einer unabhängigen Bewertung der Beweise.
Selbständiges Beweisverfahren (ehemals Beweissicherungsverfahren)
Treten nach Durchführung von Glasarbeiten Mängel oder Schäden auf und zeichnet sich keine Einigung mit dem Auftragnehmer ab, kann das Einleiten eines selbständigen Beweisverfahrens angebracht sein. Dieses Verfahren kann vor einem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptverfahren, auf Antrag eingeleitet werden, um in dringlichen Fällen eine gerichtlich verwertbare Sicherung von Beweisen zu ermöglichen.
Bezüglich der Bestellung eines Sachverständigen durch das Gericht hat der Antragsteller das Recht, einen Experten vorzuschlagen. Oft folgen die Gerichte diesen Vorschlägen, besonders wenn im Antrag die spezifische Fachkenntnis des Experten klar dargelegt wird.
Ein Gerichtsgutachten im Bereich Glas befasst sich mit der Untersuchung und Bewertung von Glasschäden, deren Ursachen und möglichen Verantwortlichkeiten. Diese Gutachten sind oft entscheidend, um festzustellen, ob der Schaden durch äußere Einflüsse, Materialfehler oder unsachgemäße Handhabung entstanden ist.